Versenden von Ölproben – was muss man beachten?

Sind Ölproben Gefahrgüter?

Was muss ich beim Versenden von Ölproben beachten?

Ölproben sind keine Gefahrgüter

Bei der Post, Kurierdiensten und Versandunternehmen treten immer wieder Fragen im Zusammenhang mit dem Inhalt der zu befördernden Sendungen auf. Besonders wenn der Inhalt aus Flüssigkeiten besteht, wird das Päckchen leicht als verdächtig eingestuft und dann eventuell nicht befördert.

Bei Diskussionen über die Einsendung von Ölproben in unseren OELCHECK-Standard 100 ml Probengefäßen können Sie etwaige Fragen mit nachfolgenden Hinweisen sicher besser beantworten:

  • Deklarieren Sie Ölproben als Frischöle oder Gebrauchtöle, nicht aber als Altöle. Schmierstoffe werden erst dann zu Altölen und damit zu Gefahrgütern, wenn sie für den ursprünglich vorgesehenen Zweck absolut ungeeignet geworden sind. Die uns eingesandten Ölproben stammen in der Regel aus Systemen, in denen die Schmierstoffe noch weiter im Gebrauch sind.
  • Geben Sie ggf. den Flammpunkt mit einem Wert von über 200°C an. Der Grenzwert, der gemäß UN-Gefahrgut-Definition nicht unterschritten werden darf, liegt bei 61°C. Die üblichen Hydraulik-, Motoren- und Getriebeöle haben einen Flammpunkt von meist deutlich über 200°C.
  • Weisen Sie auf die „begrenzte Mengenregel“ hin. Aufgrund der geringen Menge von weniger als 100 ml handelt es sich bei den Schmierstoffproben um Güter, die aufgrund ihrer geringen Menge von den Transportvorschriften für Straße und Schiene befreit sind. Lediglich für den Versand von z. B. Kraftstoff- und Heizölproben gelten entsprechend den ADR/RID- (Straße/ Schiene) und IATA- (Luft) Vorschriften Mengenbegrenzungen, die aber erst über 3 Liter bei Straßentransport oder über 1 Liter bei Lufttransport die Probe zum Gefahrgut werden lassen.
  • Der Versand von Schmierstoffproben in Behältern, die für die Aufbewahrung von Lebensmittel vorgesehen sind, ist nach §8, Absatz 7 der Gefahrstoffverordnung nicht zugelassen. Benutzen Sie daher die vorbezahlten Analysensets.
  • Obwohl das Beipacken eines Sicherheitsdatenblattes aufgrund des hohen Flammpunktes und der Mindermenge nicht gefordert ist, beschaffen Sie sich für eventuelle Rückfragen eine Kopie des Sicherheitsdatenblattes (MSDS: Material Safety Data Sheet). Sie erhalten dieses mehrseitige Dokument, das auch Hinweise zum Transport enthält, bei der Öllieferung von Ihrem Schmierstoffhersteller. Meist können Sie es auch im Internet finden.
  • Nutzen Sie unseren voradressierten Rückumschlag mit UPS-Rückholschein. Innerhalb Deutschlands ist die Abholung durch UPS für Sie inklusive. Der voradressierte Rückumschlag ist bestens für den Versand geeignet: er besteht aus ölfestem Plastikmaterial. Der selbstklebende Verschluss dichtet die Versandtasche auslaufsicher ab. Der Probenbegleitschein wird zur Vermeidung von Ölflecken in eine außen liegende transparente Plastiktasche gesteckt.

Für den Versand von Ölproben per Flugzeug ist zu beachten, dass eine Sendung nur dann aufgegeben werden kann, wenn für den zuständigen Mitarbeiter eine IATA-Schulung nachgewiesen wird.

Auch Frisch- und Gebrauchtfette sind keine Gefahrgüter nach UN-Vorschriften, so dass es für den Transport auf der Straße oder in der Luft auch keine Mengenbegrenzungen gibt.