Für während des Transports beschädigte oder verlorengegangene Proben übernimmt OELCHECK keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens OELCHECK.
Hinweis: Bei Probenentnahmen, die mit einem erhöhten Aufwand oder signifikanten Kosten verbunden sind, wird dem Vertragspartner empfohlen, eine zusätzliche Rückstellprobe zu entnehmen und diese bis zum Abschluss der Analyse aufzubewahren.
Wenn Sie Unternehmer (vgl. Ziffer 1.2 unserer AGB) im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
Für Verbraucher gilt:
Stand: Mai 2025