AGB

  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OELCHECK GmbH gelten für die vereinbarten Leistungen inkl. Beratungsleistungen, Auskünften, Lieferungen und ähnlichem, sowie für erbrachte Nebenleistungen oder vertraglich vereinbarte Nebenpflichten.
    2. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn OELCHECK ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht und werden insbesondere nicht schweigend anerkannt. Hiervon abweichende telefonische und mündliche Abmachungen sind nur insofern verbindlich, als sie von OELCHECK schriftlich bestätigt werden. Alle Vertragsänderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Schriftformklausel benötigen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist OELCHECK befugt, die unwirksame Bedingung durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen.
  2. Vertragsschluss
    1. Ein wirksamer Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung schriftlich, per E-Mail, Fax, postalisch oder telefonisch oder durch Auslieferung der Ware/Durchführung der Dienstleistung annehmen.
  3. Angebote
    1. Bis zum endgültigen Vertragsabschluss sind die Angebote der OELCHECK, insbesondere hinsichtlich Ausführung, Preisen und Lieferfristen freibleibend und nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet werden.
  4. Leistungsumfang und -termine
    1. Für den Umfang einer Leistung ist nur eine von beiden Seiten unterzeichnete übereinstimmende Erklärung maßgebend. Falls diese nicht vorliegt, so hat die schriftliche Auftragsbestätigung von OELCHECK Gültigkeit.
    2. OELCHECK haftet für die Leistungsangaben und Erklärungen seiner Angestellten und Erfüllungsgehilfen nur dann, wenn diese von OELCHECK ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
    3. Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen beruhen auf Schätzungen. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden und beginnen erst dann zu laufen, wenn der Vertragspartner von OELCHECK die von ihm zuvor zu erbringenden Mitwirkungshandlungen (siehe 4.) erbracht hat.
  5. Mitwirkung
    1. Der Vertragspartner von OELCHECK gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen - auch seitens seiner Erfüllungsgehilfen - rechtzeitig und für OELCHECK kostenlos erbracht werden.
    2. Der Vertragspartner von OELCHECK trägt jeglichen Mehraufwand der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge von den ihm zu vertretender verspäteten, unrichtigen oder lückenhaften Angaben wiederholt werden müssen oder sich verzögern. OELCHECK ist auch bei einem vertraglich vereinbarten Festpreis berechtigt, derartigen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
  6. Gewährleistung und Haftung
    1. Mängel müssen OELCHECK unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
    2. Für Schäden, die aufgrund von unrichtigen Angaben des Kunden entstanden sind, haftet OELCHECK nicht.
    3. Als Gewährleistung kann der Vertragspartner nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Schlägt diese fehl, kann der Vertragspartner die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
    4. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere eine Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig verursacht oder resultiert unmittelbar aus der Verletzung einer sogenannten „Kardinalpflicht“ gemäß diesem Vertrag.
    5. Die Haftungsbeschränkungen von OELCHECK gelten in gleicher Weise auch zugunsten seiner Mitarbeiter und leitenden Angestellten.
    6. Die Haftung von OELCHECK ist für alle Schäden eines Auftrages auf den Höchstbetrag von € 250.- begrenzt. Gegenüber Ingenieuren und Vollkaufleuten ist außerdem jede Haftung der Art und dem Umfang nach auf solche Schäden beschränkt, die bei Vertragsabschluss für sie vorhersehbar waren.
  7. Zahlungsbedingungen
    1. Zusätzlich zu allen Preisen und Entgelten wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben.            
    2. Alle Vergütungen sind bei Fälligkeit sofort zahlbar. Skonti werden nicht gewährt.
    3. Beanstandungen der Rechnung sind OELCHECK innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Kalendertagen schriftlich begründet mitzuteilen.            
    4. Eine Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann nicht gewährt werden.
    5. Gegen Forderungen von OELCHECK kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.
    6. Kommt der Vertragspartner von OELCHECK in Zahlungsverzug, so schuldet er OELCHECK vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0.5 % des Rechnungsbetrages pro Woche bis zu max. 33 % des Rechnungsbetrages und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe und - Entstehung.
  8. Abtretung
    1. Eine jede Vertragspartei kann Rechte und Pflichten aus einem Vertrag zwischen OELCHECK und dem Vertragspartner nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei ganz oder teilweise übertragen/abtreten. Die Zustimmung darf stets verweigert werden, auch Gründe für etwaige Verweigerung muss die verweigernde Vertragspartei nicht etwa nennen.
  9. Eigentumsvorbehalt        
    1. Durch OELCHECK gelieferte Sachen bleiben Eigentum von OELCHECK gemäß nachfolgenden Ziffern 9.2 – 9.4. Ziffern 9.2 und 9.3 differenzieren ausdrücklich danach, ob der Vertragspartner von OELCHECK Verbraucher oder ein Unternehmen ist.
    2. Ist der Vertragspartner von OELCHECK ein Verbraucher findet nachfolgende Ziff. 9.3 keine Anwendung. Eine von OELCHECK gelieferte Sache bleibt dann solange im Eigentum von OELCHECK, bis die konkrete Sache vollständig an OELCHECK bezahlt ist.
    3. Ist der Vertragspartner von OELCHECK ein Unternehmen, findet vorgehende Ziff. 9.2 keine Anwendung. Eine von OELCHECK gelieferte Sache bleibt dann solange Eigentum von OELCHECK, bis sämtliche Forderungen, die OELCHECK aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner diesem Vertragspartner gegenüber zustehen und fällig sind, vollständig an OELCHECK bezahlt sind.
    4. Sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen gilt: Bis zum Übergang des Eigentums auf den jeweiligen Vertragspartner darf dieser eine gelieferte Sache entsprechend deren konkret-funktionalem Zweck nutzen, die Sache aber keinesfalls an einen oder mehrere Dritte(n) dauerhaft weitergeben / überlassen, und/oder die Sache keinesfalls weiterverarbeiten und/oder weiterverarbeiten lassen. Der Vertragspartner hat die Sache stets mit Sorgfalt zu behandeln.“            
  10. Urheberrechte und Veröffentlichungen       
    1. Alle Urheberrechte der von OELCHECK erstellten Prüfungsergebnisse, Beurteilungen und Berechnungen verbleiben bei OELCHECK.
    2. Der Vertragspartner darf die von OELCHECK erstellten Prüfungsergebnisse, Beurteilungen und Ausarbeitungen nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
    3. Die Weitergabe von Analysenergebnissen und Kommentaren an Laboratorien, die Ölanalysen im Wettbewerb zu OELCHECK durchführen, ist untersagt. Eine Übermittlung von ermittelten Werten an ein Fremdlabor bedarf der schriftlichen Zustimmung von OELCHECK. Einzelne Laborberichte können als Ausdruck oder als pdf-File an Dritte ohne Zustimmung durch OELCHECK weitergegeben werden.
  11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
    1. Soweit gesetzlich zulässig gilt zwischen den Parteien als Gerichtsstand der Firmensitz von OELCHECK GmbH, Brannenburg, als vereinbart.
    2. Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Brannenburg als Firmensitz von OELCHECK GmbH als Erfüllungsort.
    3. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechtes und des Kaufrechtes.
  12. Widerrufsbelehrung
    1. Wenn Sie Unternehmer (vgl. Ziffer 1.2 unserer AGB) im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht. Für Verbraucher gilt:
  13. Widerrufsrecht
    1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
    2. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
      OELCHECK GmbH, Kerschelweg 28, 83098 Brannenburg
  14. Widerrufsfolgen
    1. Im Falle eines rechtskräftigen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.
    2. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.