Entsorgung und Auswahl von biologisch schnell abbaubaren Hydraulikölen
Erscheinungsjahr: 2009
Über 20 % der Schmierstoffe werden nicht recycelt. Durch Leckagen verschwinden sie im Boden oder im Wasser, sie benetzen Bauteile oder verbleiben in nicht mehr benötigten Maschinen. Manchmal ist auch mangelnde Aufklärung Grund für eine falsche Entsorgung. Denn der durch das Wort „Bio-Öl“, unterstützt durch den aufgedruckten „blauen Engel“ oder die „Euro-Margerite“ bzw. EU-ECOLABEL suggerierte Eindruck täuscht gewaltig. Auch ein so bezeichnetes Öl darf nicht in die Umwelt gelangen. Verbraucher sind häufig der Ansicht, dass sie bei einem Schaden, bei dem eine größere Mengen Hydrauliköl in die Umwelt (Boden, Wasser) gelangt, nichts unternehmen müssen, wenn sie biologisch schnell abbaubares Hydrauliköl im Einsatz haben. Auch der Einsatz von solchen synthetischen Flüssigkeiten befreit nicht von der Mitteilungspflicht einer Kontamination der Umwelt, der Entfernung des Öls aus dem Gewässer bzw. des kontaminierten Erdreiches. Und erst recht nicht dürfen Hydrauliköle, auch nicht die „Bio-Öle“, bei einem Ölwechsel einfach in den Boden abgelassen werden.

Die Entsorgung von Schmierstoffen ist in Deutschland über das Kreislaufwirtschaftgesetz (KrWG) im Allgemeinen und über die Altölverordnung (AltölV) im Speziellen geregelt. Dabei machen auch die „Bio-Öle“ keine Ausnahme. Sie werden so behandelt wie entsprechende Syntheseöle oder wie Mineralöle.
Bei Arbeiten in umweltsensiblen Bereichen sollten natürlich vorzugsweise biologisch schnell abbaubare bzw. umweltverträglichere Öle eingesetzt werden.
Die Lagerung von Betriebsstoffen wird mit Hilfe der Einteilung in Wassergefährdungsklassen geregelt. Den biologisch schneller abbaubaren bzw. umweltverträglicheren Ölen ist typischerweise die Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 zugeordnet.
Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Prüfverfahren, die Öle hinsichtlich ihrer Abbaubarkeit bzw. Umweltverträglichkeit beurteilen. Daraus resultieren oft Kennzeichnungen die dann an den Gebinden bzw. in den Datenblättern aufgeführt werden. Bekannte Markierungen sind wie oben beschrieben in Deutschland bzw. der EU u.a. der „Blaue Engel“ oder das EU ECOLABEL. In den USA ist z.B. die „USDA Biopreferred“ Kennzeichnung verbreitet.
Nationale oder internationale Normen sowie technische Regelwerke zur Einstufung der schnellen biologischen Abbaubarkeit sind u.a.:
- Swedish Standard SS 15 54 34 Category V
- ISO 15380, ISO 9439, ISO 14593
- VDMA 24568, VDMA 24570
Insbesondere die ISO 15380 spezifiziert mit der ISO 6743-4 vier Klassen von für die Umwelt akzeptable Hydrauliköle:
- HETG: Triglyzeride
- HEPG: Polyglykole
- HEES: Synthetische Ester
- HEPR: Polyalfaolefine und andere synthetische Kohlenwasserstoffe.
Einige Eigenschaften, die vor allem für den Langzeiteinsatz von HEPR-Ölen sprechen, sind im ÖlChecker Frühjahr 2009 geschildert.
Die Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit erfolgt u.a. über die CEC-L-33-A-93 bzw. CEC-L-103-A-12. Hierbei wird die sog. primäre biologische Abbaubarkeit beschrieben. Das bedeutet, dass hierbei die Zeitspanne bestimmt wird innerhalb der z.B. ein sichtbarer Ölfilm auf einer Wasseroberfläche verschwindet. Die dann nichtmehr sichtbaren Bestandteile des Öls können aber nach wie vor toxische Eigenschaften haben oder sich in der Nahrungskette oder dem Boden anreichern. Somit werden diese Tests z.B. nicht für die Erteilung des „Blauen Engel“ oder des „EU ECOLABEL“ herangezogen.
Die vollständige biologische Abbaubarkeit wird über die OECD 301 A-F Testreihe bestimmt. Hierbei wird die Zeitspanne bestimmt, bis das Öl in ausschließlich nicht toxische Verbindungen wie z.B. CO2, Wasser und sonstige Biomasse umgewandelt wurde. Für die Auswirkungen auf Wasserorganismen (z.B. Algen) werden die Testreihen OECD 201, 202 und 203 herangezogen.
Je nach Einsatz kann eine entsprechend Anforderung gestellt werden. Die ISO 15380 ist die internationale Leitnorm in Bezug Hydrauliköle mit Anforderungen bzgl. schneller biologischer Abbaubarkeit. Das Erfüllen dieser Norm ist jedoch keine generelle Zertifizierung die jeden Anwendungsfall (z.B. nationale Umweltgesetzgebungen) abdeckt. Es ist also darauf zu achten, dass für den entsprechenden Einsatz der Flüssigkeit die angeforderten Zertifizierungen vom Schmierstoffhersteller vorliegen.
Der OELCHECK-Umwelttipp:
Wenn Sie also ein Hydrauliköl für den Einsatz in einem umweltsensiblen Bereich auswählen, gehen Sie bitte sorgfältig vor und prüfen genau die Angaben des Ölherstellers, die Anforderungen des Geräteherstellers und die Vorschriften der Behörden. Damit Sie im Falle eines Falles auf der sicheren Seite sind! Wenn Sie eine Anlage von Mineralöl auf ein biologisch schnell abbaubares Hydrauliköl umstellen, beachten Sie bitte unbedingt die Umölungsrichtlinien! Da die Ölmenge des Tankinhalts meist nur ca. 30% des gesamten Ölvolumens ausmacht, sind Spülprozeduren nötig. Der Mineralölgehalt muss nach dem Umölen unterhalb von 2% liegen und kann mit dem OELCHECK Bioset geprüft werden. Ein höherer Mineralölgehalt kann dazu führen, dass ein Bioöl seine schnelle biologische Abbaubarkeit verliert.