Im Dezember 2023 trat eine neue Verordnung in Kraft, die einen großen Einfluss auf die bestehenden Kühlmittel hat.
Nach der Klassifizierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) muss ab Dezember 2023 jedes Produkt, welches ≥3000 ppm der weit verbreiteten Additive, auf Basis der 2-Ethylhexansäure („2-EHS“) sowie deren Salze enthält, als gesundheitsgefährdend eingestuft und deklariert werden. (Rep. 1B & H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen). Da diese Einstufung die Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlmitteln deutlich verschärfen wird, haben sich viele Kühlmittelhersteller für eine Änderung der Rezeptur entschieden
Die Lösungen sind jedoch vielfältig. So kann es vorkommen, dass zwei Kühlmittel, welche formal die gleiche Spezifikation erfüllen, in Zukunft völlig unterschiedlich aufgebaut sind. Dies ist insbesondere für Fragen der Verträglichkeit und Langlebigkeit der Kühlmittel relevant.
Die Unterscheidung der OAT-Additive wie 2-EHS ist erst ab dem all-inclusive Analysenset Premium (orange) sichtbar. Daher empfiehlt OELCHECK einerseits Wareneingangskontrollen mit dem Analysenset Premium durchzuführen, aber auch die Einkaufsspezifikationen zu überarbeiten. Auch für die Routineüberwachung umfasst das Analysenset Premium in Hinblick auf die aktuelle Situation den Probenumfang der Wahl.