Probenversand

Versand von Schmierstoff- und Betriebsstoffproben an OELCHECK

Für das Versenden von flüssigen oder festen Proben finden Sie in jedem all-inclusive Analysenset neben einem Probengefäß eine voradressierte Versandtasche, einen Probenbegleitschein und einen UPS-Rückholschein.

Die Versandtasche besteht aus ölfestem, recycelbarem Plastikmaterial. Der selbstklebende Verschluss dichtet die Versandtasche auslaufsicher ab. Der Probenbegleitschein wird in die außenliegende Fenstertasche gesteckt, damit er nicht durch das Probengefäß und mögliche Ölflecken verschmutzt wird.

 

Den UPS-Rückholschein erhalten alle Kunden in Deutschland als Bestandteil des all-inclusive Analysensets. Er berechtigt innerhalb Deutschlands zum kostenlosen Versand von Proben an OELCHECK.

 

Der untere Bereich des Probenbegleitscheins, der an der Perforierung abgetrennt wird, bildet Ihren Probenbeleg, auf dessen Rückseite Sie sich Ihre UPS Tracking # notieren. Auf der Vorderseite können Maschinenbezeichnung und Komponente angegeben werden. Auf dem Probenbeleg finden Sie auch Ihre Labornummer. Mit Hilfe der notierten UPS-Nummer und der Labornummer können Ihre Proben und deren Status einfacher verfolgt werden.

Kleben Sie den UPS-Rückholschein über die OELCHECK-Adresse auf der Vorderseite der Versandtasche.

ACHTUNG: Bitte überkleben Sie weder das Feld „Probe aus“ noch die Fenstertasche, in der sich der Probenbegleitschein befindet!

Melden Sie Ihre abholbereite Sendung mit der Angabe der UPS Tracking # bei UPS zur Abholung an oder liefern Sie die Sendung bei einer der deutschen UPS-Annahmestellen ab.

Kontaktieren Sie OELCHECK (Tel. +49 8034-9047-250), wenn Sie sich über Preise für den UPS-Probenversand aus dem Ausland informieren möchten.

Der Schutz der Umwelt ist uns wichtig. Deshalb sind alle unsere Utensilien recyclingfähig. Auch Sie leisten einen Beitrag, indem Sie Sendungen bündeln. Sie können bis zu vier Probengefäße in einer OELCHECK-Versandtasche verschicken. Bis zu acht Probengefäße passen in unseren Versandkarton, in dem sie Ihr all-inclusive Analysenset erhalten haben. Wenn Sie noch mehr Proben am gleichen Tag versenden möchten, nutzen Sie einen eigenen Versandkarton. 

Immer wieder treten bei der Post, Kurierdiensten oder Versandunternehmen Fragen im Zusammenhang mit dem Inhalt der zu befördernden Sendungen auf. Besonders wenn der Inhalt flüssig ist, kann die Sendung leicht als verdächtig eingestuft werden und wird dann eventuell nicht befördert.

Sollten in diesem Zusammenhang Probleme auftreten, beachten Sie folgende Hinweise:

  • Deklarieren Sie Ölproben als Frisch- oder Gebrauchtöle, nicht aber als Altöle. Als Altöle könnten sie unter Umständen als Gefahrgüter angesehen werden. Schmierstoffe werden erst dann zu Altölen, wenn sie sich für den ursprünglich vorgesehenen Zweck absolut nicht mehr eignen. Die von Ihnen eingesandten Schmier- oder Betriebsstoffproben stammen in der Regel aus Systemen, in denen die Flüssigkeiten weiterhin im Gebrauch bleiben können.

  • Geben Sie ggf. den Flammpunkt mit einem Wert von über 200 °C an. Der Grenzwert, der gemäß UN-Gefahrgut-Definition nicht unterschritten werden darf, liegt bei 61 °C. Übliche Hydraulik-, Motoren- und Getriebeöle haben einen Flammpunkt von über 200 °C. Auch Diesel und Heizöl sind mit einem Flammpunkt von meist über 65 °C kein Gefahrgut.

  • Weisen Sie auf die „begrenzte Mengen“-Regel hin. Aufgrund der geringen Menge von weniger als 100 ml handelt es sich bei den Schmierstoffproben um Güter, die aufgrund ihrer geringen Menge von den Transportvorschriften für Straße und Schiene befreit sind. Lediglich für den Versand von z.B. Benzinproben gelten Mengenbegrenzungen entsprechend den ADR/RID- (Straße/ Schiene) und IATA- (Luft) Vorschriften, die aber erst bei einer Menge von über einem Liter die Probe zum Gefahrgut werden lassen.

  • Benutzen Sie nur die Probengefäße, die wir Ihnen mit unseren all-inclusive Analysensets zur Verfügung gestellt haben. Der Versand von Schmierstoffproben in Behältern, die für die Aufbewahrung von Lebensmitteln vorgesehen sind, ist nach §8, Absatz 7 der Gefahrstoffverordnung nicht zugelassen.

  • Obwohl das Beipacken eines Sicherheitsdatenblatts aufgrund des hohen Flammpunkts und der Mindermenge nicht gefordert ist, sollten Sie sich für eventuelle Rückfragen eine Kopie des Sicherheitsdatenblatts (MSDS: Material Safety Data Sheet) beschaffen. Sie erhalten dieses mehrseitige Dokument, das auch Hinweise zu Lagerung und Transport enthält, bei der Öllieferung von Ihrem Schmierstoffhersteller. Oftmals können Sie es auch im Internet herunterladen.

  • Für den Versand von Ölproben per Flugzeug ist zu beachten, dass eine Sendung oft nur dann aufgegeben werden kann, wenn für den zuständigen Mitarbeiter eine IATA-Schulung nachgewiesen wird.

  • Frisch- und Gebrauchtfette sind keine Gefahrgüter nach UN-Vorschriften. Es existieren für den Transport auf der Straße oder in der Luft keine Restriktionen oder Mengenbegrenzungen.

Um beim Versand von Proben aus dem Ausland Probleme mit dem Zoll zu vermeiden, sollten Sie in Ihren Zollpapieren und der Proforma-Invoice folgende Formulierungen verwenden.

Beschreibung:
Die Proben sind kein Steuergegenstand nach §1 Energiesteuergesetz weil der Inhalt dieser Schmierstoffproben nicht zum
Heizen oder als Kraftstoff bestimmt ist.
Wert der Probe: 0.50 €