Innerhalb dieser 21 Tage steht das verbleibende Probenmaterial – sofern noch eine ausreichende Menge vorhanden ist – beispielsweise für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen zur Verfügung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Proben fachgerecht entsorgt.
Bitte berücksichtigen Sie die neue Frist, falls Sie Fragen zu einer Analyse haben oder eine Nachuntersuchung wünschen.
Die geänderte Aufbewahrungsdauer ist auch auf unseren neuen Probenbegleitscheinen entsprechend vermerkt.