Laut DIN ISO 15380 werden Bio-Hydraulikflüssigkeiten je nach Zusammensetzung in verschiedene Produkt-Gruppen eingeteilt, für die gruppenspezifische Anforderungen definiert sind (siehe Tabelle).
| Gruppe | Grundöl |
| HETG | Triglyceride (z.B. Raps- oder Sonnenblumenöl) |
| HEES | Synthetische Ester |
| HEPG | Polygykole |
| HEPR | Poly-Alpha-Olefine und artverwandte |
Zusätzlich können Hersteller von Bio-Hydraulikflüssigkeiten ihre Produkte nach europäischen oder nationalen Vorschriften zertifizieren lassen.
In Europa hat sich das EU-Ecolabel etabliert, in Deutschland gilt daneben weiterhin auch das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Mit der Vergabe dieser Ecolabels ist sichergestellt, dass die Hydraulikflüssigkeiten neben den Mindestanforderungen nach DIN ISO 15380 auch die darüberhinausgehenden Vorgaben der zuständigen nationalen oder internationalen Behörden erfüllen.
Das EU-Ecolabel definiert in der aktuellen Ausgabe keine Pflicht zur Verwendung nachwachsender Rohstoffe. Die aktuelle Ausgabe der DIN ISO 15380 (2024-10) hat jedoch für die Produktgruppen HEES (Synthetische Esterflüssigkeiten) und HETG (Triglyceride, Basis z.B. Raps- oder Sonnenblumenöl) einen Mindestanteil an Rohstoffen biologischer Herkunft von 25 % gemäß ASTM D6866 eingeführt.
Das bedeutet konkret: Bio-Hydraulikflüssigkeiten, die nach früherer Ausgabe der DIN ISO 15380 die Anforderungen der Gruppe HEES erfüllten, können heute nicht mehr als „HEES gemäß DIN ISO 15380“ bezeichnet werden, wenn sie den geforderten Anteil biogener Komponenten nicht enthalten. Davon ist eine ganze Reihe von marktgängigen Produkten betroffen.
Des Weiteren sind heute Flüssigkeiten der Gruppe HEPR (Basisflüssigkeit PAO oder ähnlich) verfügbar, die die Anforderungen des EU-Ecolabels, inclusive der biologischen Abbaubarkeit erfüllen. Jedoch sind in dieser Gruppe keine Anforderungen zur Verwendung von Rohstoffen biologischer Herkunft definiert.
Damit ist folgende Situation entstanden:
- Esterflüssigkeiten, die alle Anforderungen der ISO 15380 erfüllen, bis auf die Anforderungen hinsichtlich der Verwendung von Rohstoffen biologischer Herkunft, dürfen nicht mehr als „HEES“ bezeichnet werden.
- HEPR-Flüssigkeiten sind hingegen zulässig, obwohl sie keinen Anteil von Rohstoffen biologischer Herkunft enthalten.
Letztendlich eine Situation, die nicht nur seitens der Endanwender Fragen aufwirft. Es bleibt abzuwarten, ob es hier zukünftig noch Anpassungen geben wird.